Energieberatung
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Neu ab  Frühjahr 2015

Aktuelles

 Die Antragstellung für die Förderung von Contracting-Beratungen wird ab sofort möglich sein. Es steht jetzt ein elektronisches Antragsformular  zur Verfügung.

 

 

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Allgemeine Informationen

 

Mit Hilfe des Förderprogramms werden Kommunen, sich mehrheitlich in kommunalem Eigentum befindliche Unternehmen und Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützt, eine unabhängige und qualifizierte Contracting-Beratung in Anspruch zu nehmen und dadurch bestehende Energieeinsparpotenziale in den eigenen Liegenschaften  zu erschließen.

Das Förderprogramm soll einige Hürden beseitigen, die potenzielle Interessenten daran hindern, Energiesparprojekte mittels Contracting umzusetzen. In einem ersten Arbeitsschritt werden deshalb die Liegenschaften und Anlagen der Auftraggeber von einem Experten dahingehend geprüft, ob Sie sich grundsätzlich für Effizienzmaßnahmen im Zuge von Contracting eignen, und Empfehlungen über die Wahl des potenziell zielführendsten Energiesparmodells abgegeben. Aufbauend auf dieser Analyse wird in einem zweiten Schritt entweder die professionelle Unterstützung bei der Umsetzung eines Energiespar-Contracting-Projektes oder, sofern sich dieses als nicht geeignet erweist, bei der Ausschreibung anderer Contracting-Modelle erfolgen.

Das vorliegende Programm soll damit auch zur Erfüllung der Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors bei der Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Die Förderung dient ferner der Umsetzung von Artikel 18 der EU-Energieeffizienzrichtlinie, nach der die Mitgliedstaaten den Energiedienstleistungsmarkt fördern, u. a. durch Dienstleistungsprojekte im Bereich Energieeffizienz.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), sich mehrheitlich in kommunalem Eigentum befindliche Unternehmen und Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privateigentum befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Sitz und Geschäftsbetrieb des Unternehmens müssen in Deutschland sein.

Die Antragsteller müssen Eigentümer der Immobilien und Liegenschaften sein, die Beratungsgegenstand sein sollen, und deren Energiekosten mindestens 100.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. Zur Erreichung der Energiekostengrenze besteht auch die Möglichkeit eines  sog. „Poolings“.

Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind je Antragsteller und Standort eine Orientierungsberatung und entweder eine Umsetzungsberatung oder eine Ausschreibungsberatung.

Die Orientierungsberatung soll dem Antragsteller anhand einer Erstanalyse der vorhandenen Immobilien, Liegenschaften oder Anlagen das Energiespar-Contracting und das Energieliefer-Contracting mit ihren Anwendungsmöglichkeiten sowie ihren Vor- und Nachteilen in einem Überblick darstellen und ihm Entscheidungshilfen hinsichtlich der Wahl der genannten Modelle im Vergleich zu einer Eigendurchführung bieten.

Im Rahmen der Umsetzungsberatung soll der Projektentwickler dem Antragsteller bei der Umsetzung eines Energiespar-Contracting-Projekts beratend und unterstützend zur Seite stehen.

Im Rahmen der Ausschreibungsberatung soll der Projektentwickler den Antragsteller bei der Erstellung einer Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung eines Contracting-Projekts, das kein Energiespar-Contracting-Projekt ist, unterstützen.

Art und Höhe der Förderung

Förderfähig sind Ausgaben für Beratungsleistungen des Projektentwicklers einschließlich der Ausgaben für die Erstellung der Abschlussberichte bzw. der Erstellung der Leistungsbeschreibung. Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form einer Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss an den Antragsteller gewährt.

Höhe der Zuwendungen

Orientierungsberatung

  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben (Nettoberaterhonorar), maximal 2.000 Euro

Umsetzungsberatung

  • Für Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Unternehmen und Einrichtungen, die sich mehrheitlich in kommunalem Eigentum befinden, sowie gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften, 50 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben (Nettoberaterhonorar), maximal 12.500 Euro
  • Für kleine und mittlere Unternehmen 30 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben (Nettoberaterhonorar), maximal 7.500 Euro

Ausschreibungsberatung

  • 30 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben (Nettoberaterhonorar), maximal 2.000 Euro

Projektentwickler

Es können nur Beratungen von Projektentwicklern gefördert werden, die von der Bewilligungsbehörde zugelassen sind. Die Zulassung hat der Projektentwickler beim BAFA zu beantragen. Nähere Angaben sind ab Januar 2015 im Bereich Zulassung zum Projektentwickler dieser Homepage zu finden.

Es obliegt dem Antragsteller einen zugelassenen Projektentwickler auszuwählen.

 

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