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Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht

 

Mehr Flexibilität für Energieberater und

Haus-/Wohnungseigentümer

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

Ab 2020 attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen

Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 1.100 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten als Zuschuss.

Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.

Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:

Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

  • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
  • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Dabei muß die Bauantrag vor dem 31.01.2002 gestellt sein.

 

 

 

Gibt es eine geförderte KfW

 

Energieberatung?

 

Das KfW Programm 431 ist ein Sonderprogramm, wenn Wohnimmobilien energetisch saniert oder neu gebaut werden. Dieses Programm ist keine KfW Energieberatung - das Programm 431 ist ein Förderprogramm für professionelle Baubegleitung. Die KfW Baubegleitung kann nur in Kombination mit den KfW Kredit-Programmen 151,152 und 153 für energetisches Sanieren und Bauen oder mit einem Zuschuss aus dem KfW Programm 430 in Anspruch genommen werden.



 

KfW Baubegleitung - Zuschüsse für die energetische Gebäudesanierung

 

 

Eine KfW Baubegleitung kann daher einerseits als Zusatz zur geförderten Sanierung eines Hauses zum KfW Effizienzhaus (Programme 151,152,153 und 430) genutzt werden. Andererseits eignet sie sich auch als Zusatz für Einzelmaßnahmen einer energetischen Sanierung, die unter dem KfW-Programm 152 gefördert werden. Anspruchberechtigt sind laut KfW Eigentümer eines Wohnraums/-gebäudes, die selbst darin wohnen oder vermieten, und „Mieter mit Zustimmung Ihres Vermieters“.

Eine direkte Förderung einer Energieberatung in dem Sinne, dass vorab Einsparpotenziale in einer Immobilie aufgespürt werden, bietet die KfW nicht an. Stattdessen wird mit der Beratung gewährleistet, dass eine Sanierung zum Energie-Sparhaus auch korrekt ausgeführt wird. Die KfW Baubegleitung lässt sich aber problemlos zusammen mit der BAFA Energieberatung nutzen.

 

Was wird durch die KfW Baubegleitung gefördert?

 

Die KfW Baubegleitung stützt den Antragsteller finanziell, wenn er die Dienstleistungen qualifizierter Experten bei seinem Sanierungsprojekt in Anspruch nimmt. Diese Experten können ihn beispielsweise

  • bei der Detailplanung eines Projekts wie der Wärmebrückenminimierung oder eines hydraulischen Abgleiches,
  • bei Ausschreibungen und der Auswertung von Angeboten,
  • als Begleiter bei der Bauausführung,
  • und bei der Abnahme und Bewertung der Sanierungsmaßnahmen unterstützen.

 

 

KfW Baubegleitung vergibt bis zu viertausend Euro pro Vorhaben

 

 

Bei dieser indirekten Energieberatung übernimmt die KfW fünfzig Prozent der Beratungskosten, allerdings maximal 4.000 € pro Vorhaben. Läge der ermittelte Zuschuss unter 300 €, zahlt die KfW nicht. Wichtig: Der Antrag auf Förderung der KfW Baubegleitung wird erst nach der erfolgten Sanierung gestellt. Die Antragstellung ist bis zu drei Monate nach Abschluss der Maßnahmen möglich.

 



Aktuelles

2023

 

Dieses Jahr ist wieder ein

Energieauditjahr nach EDL-G

 

2022

Die Förderlandschaft für Energieberatung ist im Jahr 2022 erheblich verändert worden, die Taktzahl dieser Veränderungen bleibt hoch, deshalb fragen Sie jeweils konkret an!

 

 

 

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