Energieberatung
  Energieberatung   

Die verbesserte Zuschussförderung der KfW auf einen Blick:

 

 

2022-2023

 

Die gesamte Förderstruktur wird schrittweise umgestellt,

bitte fragenSie konkret an!!!

 

 

              

Mit einem Klick auf den Button zu den KfW-Fördermittel

                                 für Wohngebäude ab 0,75% Zinsen

 

 

Sie erreichen uns unter:

 

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oder

 

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0171   7533511

 

 

Kredit

 


Erhöhung der Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser 55 und 70 im
KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ ab 01.01.2015
(Programm-Nr. 151)

 

Ab 01.01.2015 werden bei allen Effizienzhäusern 5% mehr Zuschuss gezahlt!


Analog zur verbesserten Förderung in der Zuschussvariante passen wir
auch die Förderung für die Umsetzung energetisch anspruchsvoller KfWEffizienzhäuser
im Kreditprogramm an. Ab 01.01.2015 werden die Tilgungszuschüsse
für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 70 angehoben.
Die verbesserte Förderung auf einen Blick:


KfW-Effizienzhaus 55 (Programm-Nr. 151):
 Anhebung des Tilgungszuschusses von 17,5% auf 22,5% des
Zusagebetrages


KfW-Effizienzhaus 70 (Programm-Nr. 151):
 Anhebung des Tilgungszuschusses von 12,5% auf 17,5% des Zusagebetrages

 

Zuschuss

 

 

Ab sofort (18.01.2013)verbesserte Förderung im KfW-Programm „Energieeffizient
Sanieren – Investitionszuschuss“ (Programm-Nr. 430)


KfW-Effizienzhaus 55:
 Anhebung des Investitionszuschusses von 20% auf 25% der förderfähigen
Investitionskosten von max. 75.000 Euro pro Wohneinheit
 Max. Zuschussbetrag: 18.750 Euro (bisher: 15.000 Euro) pro
Wohneinheit


KfW-Effizienzhaus 70:
 Anhebung des Investitionszuschusses von 17,5% auf 20% der förderfähigen
Investitionskosten von max. 75.000 Euro pro Wohneinheit
 Max. Zuschussbetrag: 15.000 Euro (bisher: 13.125 Euro) pro
Wohneinheit


Einzelmaßnahmen:
 Anhebung des Investitionszuschusses von 7,5% auf 10% der förderfähigen
Investitionskosten von max. 50.000 Euro pro Wohneinheit
 Max. Zuschussbetrag: 5.000 Euro (bisher: 3.750 Euro) pro Wohneinheit


Diese erhöhten Zuschüsse werden rückwirkend für alle Anträge, die nach
dem Beschluss der Bundesregierung ab dem 20.12.2012 bei der KfW
eingegangen sind, zugesagt. Die Zuschusshöhen für die weiteren KfWEffizienzhaus-
Standards bleiben unverändert.
Für das Programm antragsberechtigt sind wie bisher natürliche Personen
als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen.
Alle weiteren Programmbedingungen bleiben unverändert
bestehen.

 

 

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

03907 8073615info@Energieberatung-Tofelde.de

 

 

 



 

Aktuelles

2023

 

Dieses Jahr ist wieder ein

Energieauditjahr nach EDL-G

 

2022

Die Förderlandschaft für Energieberatung ist im Jahr 2022 erheblich verändert worden, die Taktzahl dieser Veränderungen bleibt hoch, deshalb fragen Sie jeweils konkret an!

 

 

 

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