Energieberatung
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Energiemanagementsysteme und ISO 50001 und DIN 16247

b sofort werden von unserem Büro  Audits  nach ISO 50001 und DIN 16247 übernommen

 

Das Ziel eines Energiemanagementsystems ist es, die Energiesituation innerhalb Ihres Unternehmens transparent zu machen. Dies trägt im Ergebnis dazu bei, Ihre Energiekosten zu reduzieren. Energiemanagement umfasst die Summe aller Maßnahmen, die geplant und durchgeführt werden, um bei gleicher Leistung einen minimalen Energieeinsatz sicherzustellen. Mit einem Energiemanagementsystem nehmen Sie Einfluss auf betriebliche Abläufe, um unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten den Gesamtenergieverbrauch Ihres Unternehmens zu senken und die Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern. Dabei möchte Sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit diesem Förderprogramm unterstützen.

 

Das Förderprogramm umfasst folgende Fördertatbestände:

  • Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001;
  • eine externe Beratung zur Einführung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems, wenn sie der Vorbereitung einer Erstzertifizierung dient;
  • Erwerb und die Installation von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme;
  • Erwerb und die Installation von Software für Energiemanagementsysteme;
  • die Schulung von Mitarbeitern zu Energiebeauftragten bzw. Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem.

 

Die Höhe der Zuwendungen beträgt:

  • für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 6.000 Euro;
  • für die externe Beratung bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro;
  • für die Schulung von Mitarbeitern zum Energie-/Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 1.000 Euro;
  • für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme 20 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro;
  • Ausgaben für die Installation der Messtechnik werden bis zur Höhe von maximal 30 % der Anschaffungskosten ebenfalls als förderfähige Ausgaben anerkannt;
  • für den Erwerb/die Installation/die Schulung von Software für Energiemanagementsysteme 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro

 

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