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März 2023
Die neue Förderperiode für Landesförderungen wird vorbereitet
Januar 2021
Förderpramm Bafa
Die neue Förderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister.
Das neue Programm wird von BAFA und KfW gemeinsam umgesetzt und basiert auf der gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelten Förderstrategie „Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“.
Die vier Module im Überblick
Modul 1: Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) für schnelle Effizienzgewinne mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitions- kosten Modul 2: Erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung mit einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-software zur Unterstützung der Digitalisierung mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten Modul 4: Technologieoffene Förderung von Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten |
Mittlerweile haben wir einige Förderanträge mit unseren Kunden gestellt und alle sind durchweg positiv entschieden sowie die Bearbeitung bei der Invetitionsbank wurde reibungslos abgewickelt!
Ökologisch handeln, Energieeffizienz als Wettbewerbsfaktor nutzen, die Energiewende meistern.
Sachsen-Anhalt ENERGIE unterstützt Investitionen in Unternehmen zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen.
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.
Zwei unterschiedliche Verfahren (Förderstränge) sind hierbei zu unterscheiden:
Im Verfahren Einzelmaßnahmen werden der Ersatz und die Neuanschaffung von einzelnen Anlagen beziehunsgweise Aggregaten gefördert
Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen dabei unter anderem folgende Querschnittstechnologien:
Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Merkblatt Einzelmaßnahmen (Anträge ab 2016) (PDF, 888KB, Datei ist nicht barrierefrei).
Bei der Optimierung technischer Systeme wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes der Ersatz sowie die Neuanschaffung förderfähiger Querschnittstechnologien bezuschusst. Darüber hinaus können Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern. Näheres hierzu regelt das Merkblatt Optimierung technischer Systeme (Anträge 2016) (PDF, 491KB, Datei ist nicht barrierefrei).
Im Förderstrang Optimierung technischer Systeme ist zu Beginn durch einen Energieberater im Rahmen einer detaillierten Energieberatung ein Energieeinsparkonzept zu erstellen, in dem die Verwendung von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Optimierung des betrachteten Systems geprüft und bewertet wurde. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Energieeinsparung von mindestens 25 % gegenüber dem IST-Zustand des jeweiligen technischen Systems erzielt und nachgewiesen wird. Neuanschaffungen werden nur gefördert, wenn diese hocheffizient sind. Dabei erfolgt der Effizienznachweis über die im Merkblatt zur Einzelmaßnahme festgelegten Mindesteffizienzkriterien.
Daneben gibt es weitere interessante Bundes- und Landesförderungen...