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März 2023

Die neue Förderperiode für Landesförderungen wird vorbereitet

 

Januar 2021

 

Förderpramm Bafa

Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“

Die neue Förderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister.

Das neue Programm wird von BAFA und KfW gemeinsam umgesetzt und basiert auf der gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelten Förderstrategie „Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“.

Die vier Module im Überblick

 

Modul 1: Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren,

Ventilatoren, usw.) für schnelle Effizienzgewinne mit einer

Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitions-

kosten

Modul 2: Erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung

mit einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen

Investitionskosten

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie

Energiemanagement-software zur Unterstützung der

Digitalisierung mit einer Förderquote von bis zu 40 % der

förderfähigen Investitionskosten

Modul 4: Technologieoffene Förderung von  Investitionen,

die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern mit einer Förderquote

von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten

März 2018

 

Mittlerweile haben wir einige Förderanträge mit unseren Kunden gestellt und alle sind durchweg positiv entschieden sowie die Bearbeitung bei der Invetitionsbank wurde reibungslos abgewickelt!

 

NEU Sachsen-Anhalt ENERGIE

Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen

Ökologisch handeln, Energieeffizienz als Wettbewerbsfaktor nutzen, die Energiewende meistern.
Sachsen-Anhalt ENERGIE unterstützt Investitionen in Unternehmen zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro
  • Großunternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von
    100.000 Euro
  • kommunale Eigenbetriebe
  • Energiedienstleister, die Energiesparcontracting für Unternehmen erbringen

Was wird gefördert?

  • Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration von erneuerbaren Energien in allen relevanten Unternehmensbereichen

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss 45%+5% (max. 500.000 Euro), Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Fördergegenstand

Was ist weiterhin zu beachten?

  • Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist eine umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energiesparpotenziale im Unternehmen. Der Antragsteller muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen. Dieses ist von einer geeigneten Person durchzuführen. Der Nachweis der Eignung gilt durch die Eintragung in die öffentliche Energieauditorenliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/audit-suche/) als erbracht. Alternativ ist die Eignung durch den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation zu erbringen.
  • Im Zentrum der Förderung stehen Energiesparmaßnahmen. Weitergehende Projekte in Richtung Energiespeicher, Erzeugung erneuerbarer Energien u. ä. können nur zusätzlich zu Energiesparmaßnahmen gefördert werden.

Bafa Förderung Querschittstechnologien

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

Zwei unterschiedliche Verfahren (Förderstränge) sind hierbei zu unterscheiden:

Einzelmaßnahmen

Im Verfahren Einzelmaßnahmen werden der Ersatz und die Neuanschaffung von einzelnen Anlagen beziehunsgweise Aggregaten gefördert

Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen dabei unter anderem folgende Querschnittstechnologien:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt
  • Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
  • Wärmerückgewinnungs- beziehungsweise Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens soweit im Merkblatt vom BAFA geregelt
  • Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen (Ausnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen).

Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Merkblatt Einzelmaßnahmen (Anträge ab 2016) (PDF, 888KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Optimierung technischer Systeme

Bei der Optimierung technischer Systeme wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes der Ersatz sowie die Neuanschaffung förderfähiger Querschnittstechnologien bezuschusst. Darüber hinaus können Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern. Näheres hierzu regelt das Merkblatt Optimierung technischer Systeme (Anträge 2016) (PDF, 491KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Im Förderstrang Optimierung technischer Systeme ist zu Beginn durch einen Energieberater im Rahmen einer detaillierten Energieberatung ein Energieeinsparkonzept zu erstellen, in dem die Verwendung von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Optimierung des betrachteten Systems geprüft und bewertet wurde. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Energieeinsparung von mindestens 25 % gegenüber dem IST-Zustand des jeweiligen technischen Systems erzielt und nachgewiesen wird. Neuanschaffungen werden nur gefördert, wenn diese hocheffizient sind. Dabei erfolgt der Effizienznachweis über die im Merkblatt zur Einzelmaßnahme festgelegten Mindesteffizienzkriterien.

 

Daneben gibt es weitere interessante Bundes- und Landesförderungen...

Aktuelles

2023

 

Dieses Jahr ist wieder ein

Energieauditjahr nach EDL-G

 

2022

Die Förderlandschaft für Energieberatung ist im Jahr 2022 erheblich verändert worden, die Taktzahl dieser Veränderungen bleibt hoch, deshalb fragen Sie jeweils konkret an!

 

 

 

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